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   OVG Berlin-Brandenburg, 27.07.2021 - 9 S 20.21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,23324
OVG Berlin-Brandenburg, 27.07.2021 - 9 S 20.21 (https://dejure.org/2021,23324)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 27.07.2021 - 9 S 20.21 (https://dejure.org/2021,23324)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 27. Juli 2021 - 9 S 20.21 (https://dejure.org/2021,23324)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Art 3 Abs 1 GG, Art 21 Abs 1 GG, § 42 Abs 2 VwGO
    Berufung politischer Stiftungen auf Artikel ein 20 Abs. 1 GG; Erwähnung politischer Stiftungen auf der Internetseite des BMI

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    Art 3 Abs 1 GG, § 123 VwGO, Art 21 Abs 1 GG
    Politische Stiftungen; Recht auf Chancengleichheit; Internetauftritt; politische Bildung; staatliche Förderung

  • IWW

    Art. 3 Abs. 1 GG, § 123 VwGO, Art. 21 Abs. 1 GG
    GG, VwGO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • berlin.de (Pressemitteilung)

    Kein Anspruch der Desiderius-Erasmus-Stiftung auf Erwähnung auf der Webseite des Bundesinnenministeriums

  • tertius-online.de (Leitsatz/Kurzinformation/Zusammenfassung)
  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Kein Anspruch der Desiderius-Erasmus-Stiftung auf Erwähnung auf der Webseite des Bundesinnenministeriums

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    AfD-nahe Stiftung muss nicht auf Ministeriums-Homepage genannt werden

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 14.07.1986 - 2 BvE 5/83

    Politische Stiftungen

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 27.07.2021 - 9 S 20.21
    Wie bereits das Verwaltungsgericht unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zutreffend ausgeführt hat, sind politische Stiftungen von den Parteien rechtlich, organisatorisch und personell unabhängig (vgl. BVerfG, Urteil vom 14. Juli 1986 - 2 BvE 5/83 - BVerfGE 73, 1, 31 f., juris Rn. 106 f.; vgl. im Übrigen Jarass/Pieroth, GG, 16. Aufl. 2020, Art. 21 Rn. 9; BVerwG, Urteil vom 12. Februar 1998 - 3 C 55/96-, juris Rn. 38, 39), sodass sich die Antragstellerin nicht auf diesen Grundsatz berufen kann.
  • BVerwG, 12.02.1998 - 3 C 55.96

    "Republikaner" -Stiftung nicht zugelassen

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 27.07.2021 - 9 S 20.21
    Wie bereits das Verwaltungsgericht unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zutreffend ausgeführt hat, sind politische Stiftungen von den Parteien rechtlich, organisatorisch und personell unabhängig (vgl. BVerfG, Urteil vom 14. Juli 1986 - 2 BvE 5/83 - BVerfGE 73, 1, 31 f., juris Rn. 106 f.; vgl. im Übrigen Jarass/Pieroth, GG, 16. Aufl. 2020, Art. 21 Rn. 9; BVerwG, Urteil vom 12. Februar 1998 - 3 C 55/96-, juris Rn. 38, 39), sodass sich die Antragstellerin nicht auf diesen Grundsatz berufen kann.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 24.10.2012 - 9 S 61.12

    Begründung der Anschlussbeitragspflicht für bebaute Grundstücke oder bei

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 27.07.2021 - 9 S 20.21
    Das Beschwerdevorbringen ist nicht geeignet, die entscheidungserheblichen Annahmen des Verwaltungsgerichts im angegriffenen Beschluss zu erschüttern (zum Prüfungsmaßstab vgl. Beschluss des Senats vom 24. Oktober 2012 - OVG 9 S 61.12 -, juris).
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